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21.07.2026 - Interview: Wie die Jugendgerichtshilfe junge Menschen begleitet


Sie beraten, zeigen Perspektiven auf und weisen den Weg durch den juristischen Dschungel: Angie Weber, Sozialpädagogin und Kriminologin, und Sarah Zettl, Heilerziehungspflegerin und Sozialkompetenztrainerin, arbeiten für die Jugendgerichtshilfe der Freisinger Jugendhilfe St. Klara. Sie geben Einblicke in ihren Alltag und berichten über Aufgaben, Hürden und Erfolge.

Gemeinsam Lösungen und neue Wege finden: Die Jugendgerichtshilfe will Orientierung geben und erneuter Straffälligkeit vorbeugen.
Foto: Shelter/Unsplash
Wann wird die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet?
Angie Weber: Wir bekommen jede Polizeimeldung – meistens vom Landratsamt - zugeschickt, wenn Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren betroffen sind. Dann informieren wir die Jugendlichen, dass ein Jugendgerichtshilfegespräch ansteht. Darüber hinaus betreuen wir Jugendliche in der U-Haft oder Strafhaft.

Was sind die Hauptaufgaben der Jugendgerichtshilfe?
Sarah Zettl: Auf der einen Seite, die Jugendlichen während des gesamten Strafprozesses zu begleiten, auf der anderen Seite das Gericht zu unterstützen, indem wir vorher einen Bericht erstellen, damit Gericht und Staatsanwaltschaft ein umfassendes Bild über den Jugendlichen erhalten. Wir überwachen die Sozialstunden, führen Beratungsgespräche durch, arbeiten nach der Gerichtsverhandlung mit den Jugendlichen, um Perspektiven zu entwickeln und einer erneuten Straffälligkeit entgegenzuwirken.

Wie nehmen die Jugendlichen diese Hilfe an?
Angie Weber: Das ist ganz individuell. Viele sind sehr dankbar, wenn sie eine Betreuung haben. Manche wollen sogar eine Verlängerung – das hatten wir auch schon. Wir besprechen das immer im Vorfeld mit den Jugendlichen, denn die eigene Mitarbeit ist sehr wichtig. Man merkt natürlich, dass die Jugendlichen es im Laufe der Betreuungsweisung ein wenig schleifen lassen. Aber das hängt wirklich von dem jeweiligen Jugendlichen ab.

Sarah Zettl: Gerade bei den Diversionsverfahren, bei denen es um kleinere Delikte geht und auf ein Strafverfahren verzichtet wird, sind Motivation und Mitwirkungsbereitschaft der Jugendlichen jedoch immer sehr hoch.

Was sind die häufigsten Straftaten der Jugendlichen?
Sarah Zettl: Einen ganz großen Teil machen das Erschleichen von Leistungen aus (wie zum Beispiel Schwarzfahren) und der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz – gerade im Kontext mit E-Scootern, die jetzt einfach super beliebt sind. Diebstahl kommt noch häufig vor, gefolgt von der einfachen Körperverletzung.

Angie Weber: Zu ergänzen sind noch Social Media-Delikte. Zum Beispiel im Bereich der Kinderpornographie. Jugendliche bekommen in einer WhatsApp-Gruppe bestimmte Sticker zugeschickt, wissen vielleicht nicht einmal, dass sie etwas Illegales besitzen, machen sich aber trotzdem strafbar. Mobbing im Klassenchat gehört ebenso mit zu den Social Media-Delikten. Wir hatten auch einmal einen Fall, bei dem ein Video von einem Lehrer, der mit Papierkügelchen beworfen wurde, bei TikTok hochgeladen wurde.
 

„Da ist ganz viel Aufklärarbeit notwendig“


Wenn es zu einer Verhandlung kommt, was sind da die Haupthürden für die Jugendlichen?
Sarah Zettl: Das beginnt schon mit der Anklageschrift. Da sind die sprachlichen Barrieren sehr hoch – nicht wegen fehlender Sprachkenntnisse, sondern weil die Formulierungen so fremd sind. Da merken wir oft, dass den Jugendlichen beim Lesen der Anklageschrift gar nicht richtig bewusst ist, was ihnen vorgeworfen wird. Viele sind auch bezüglich des Strafmaßes stark verunsichert. Sie gehen gleich von Haftstrafen aus und kennen andere Maßnahmen wie Sozialstunden, Beratungsgespräche oder soziale Kompetenztrainings nicht.

In jedem Jugendgerichtshilfegespräch klären wir außerdem darüber auf, wer überhaupt die Beteiligten im Gerichtssaal sind, wer wo sitzt, welche Rolle die Einzelnen haben, wann man aufsteht. Da ist ganz viel Aufklärungsarbeit notwendig.

Angie Weber: Wichtig ist, dass die Strafe relativ schnell erfolgt. Doch wir haben oft das Problem, dass die Verhandlungen erst ein oder zwei Jahre nach der Tat stattfinden. Da haben die Jugendlichen gar keinen Bezug mehr dazu oder sie haben sich in dieser Zeit schon in ihrem Verhalten verändert. Das empfinde ich als sehr schwierig.

Eine Maßnahme, die jetzt schon mehrmals erwähnt wurde, sind die Sozialstunden. Wie sinnvoll oder effektiv halten Sie diese?
Sarah Zettl: Für sehr sinnvoll, denn sie führen dazu, dass die Jugendlichen einen geregelten Tagesablauf haben. Sie bekommen von uns die Kontaktdaten, müssen sich aber selbstständig mit der zuständigen Stelle in Kontakt setzen, die genauen Zeiten vereinbaren. Sie kommen mit neuen Leuten zusammen, bewegen sich in einem guten Umfeld. Sie haben eine Aufgabe und sehen, was sie nach einem achtstündigen Arbeitstag geleistet haben.

Wie erfolgreich sind generell die Maßnahmen oder das Einwirken der Jugendgerichtshilfe?
Angie Weber: Das hängt wieder sehr vom Einzelnen ab. Es gibt schon Erfolgsfälle, die wirklich eine Ausbildung finden, ihr Leben komplett verändern und die wir nicht mehr sehen. Aber es gibt natürlich auch Jugendliche, die ein zweites, drittes, viertes Mal zu uns kommen.

Sarah Zettl: Die Frage ist natürlich, was als Erfolg gesehen wird. Wenn jemand wegen schwerer Körperverletzung auffällig war und ein Jahr später wegen Schwarzfahrens wieder bei uns auftaucht, kann man das als kleinen Erfolg werten. In der Statistik wird er weiterhin als straffällig geführt. Es kommt also auf den Blickwinkel an.

Interview: Nicole Stroth/KJF