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13.10.2025 - Die Jugendgerichtshilfe in Freising feiert ihr 30-jähriges Jubiläum
1995 wurde die Jugendgerichtshilfe nach SGB VIII vom Landkreis Freising an die Katholische Jugendfürsorge delegiert. Daraus wurde ein Erfolgsmodell, das im Oktober 2025 gebührlich gefeiert wird.
Es gibt nur sehr wenige Landkreise und Städte in Bayern, die diese wichtige Aufgabe, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) definiert ist, an einen freien Träger delegieren. In Freising hat sich diese Entscheidung als sehr gut erwiesen, denn die Jugendgerichtshilfe in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge hat sich über die drei Jahrzehnte hinweg erfolgreich entwickelt.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet junge Straffällige während der gesamten Dauer des jeweiligen Strafverfahrens. Dabei berät sie die jungen Menschen und gegebenenfalls auch deren Familien und prüft aufgrund der Einzelfallsituation, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen geeignete erzieherische Leistungen in Betracht kommen, die eine Strafverfolgung abwenden. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein, soziale Arbeitsstunden zu vermitteln und zu überwachen, einen sozialen Trainingskurs durchzuführen oder einen Täter-Opfer-Ausgleich herzustellen.
Daneben ist sie fester Bestandteil bei jeder Gerichtsverhandlung des Jugendgerichts und im gesamten Verlauf eines Strafverfahrens nach dem JGG. Die Jugendgerichtshilfe erstellt vor einer Verhandlung für das Gericht einen Bericht über den Straffälligen. Dieser beinhaltet eine Einschätzung zur persönlichen und sozialen Situation des Klienten, seiner Entwicklungsbedingungen sowie einen entsprechenden Ahndungsvorschlag.
Aus dem Fehlverhalten lernen
Ziel ist es, dem Jugendlichen und Heranwachsenden nicht nur eine angemessene Strafe seiner Tat zukommen zu lassen, sondern ihm auch zu helfen, aus seinem Fehlverhalten zu lernen und sich positiv zu entwickeln. Hierfür übernimmt die Jugendgerichtshilfe auch Aufgaben wie intensive Beratungsgespräche mit den Klienten oder Betreuungsweisungen. Einen weiteren Schwerpunkt legt die Jugendgerichtshilfe Freising auf die Prävention. Sie arbeitet hierfür eng mit den Schulen und den Kooperationspartnern zusammen und entwickelt neue Projekte.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet junge Straffällige während der gesamten Dauer des jeweiligen Strafverfahrens. Dabei berät sie die jungen Menschen und gegebenenfalls auch deren Familien und prüft aufgrund der Einzelfallsituation, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen geeignete erzieherische Leistungen in Betracht kommen, die eine Strafverfolgung abwenden. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein, soziale Arbeitsstunden zu vermitteln und zu überwachen, einen sozialen Trainingskurs durchzuführen oder einen Täter-Opfer-Ausgleich herzustellen.
Daneben ist sie fester Bestandteil bei jeder Gerichtsverhandlung des Jugendgerichts und im gesamten Verlauf eines Strafverfahrens nach dem JGG. Die Jugendgerichtshilfe erstellt vor einer Verhandlung für das Gericht einen Bericht über den Straffälligen. Dieser beinhaltet eine Einschätzung zur persönlichen und sozialen Situation des Klienten, seiner Entwicklungsbedingungen sowie einen entsprechenden Ahndungsvorschlag.
Aus dem Fehlverhalten lernen
Ziel ist es, dem Jugendlichen und Heranwachsenden nicht nur eine angemessene Strafe seiner Tat zukommen zu lassen, sondern ihm auch zu helfen, aus seinem Fehlverhalten zu lernen und sich positiv zu entwickeln. Hierfür übernimmt die Jugendgerichtshilfe auch Aufgaben wie intensive Beratungsgespräche mit den Klienten oder Betreuungsweisungen. Einen weiteren Schwerpunkt legt die Jugendgerichtshilfe Freising auf die Prävention. Sie arbeitet hierfür eng mit den Schulen und den Kooperationspartnern zusammen und entwickelt neue Projekte.

Die Freisinger Jugendgerichtshilfe (v.l.n.r.): Sarah Zettl, Angela Weber und Teamleiter Wendelin Landesberger. (Auf dem Bild nicht zu sehen: Anita Lex-Bader, die das Team komplett macht.) Foto: JHK
Diese Aufgabe erfordert nicht nur sozialpädagogisches Grundwissen, sondern auch Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen in einer meist komplexen Belastungslage sowie Kenntnis in den vielschichtigen Themen des Jugendstrafrechts. Denn die Tatbestände haben ein breites Spektrum – von einfachen Ordnungswidrigkeiten wie Schulschwänzen über Eigentumsdelikte bis hin zu Gewalttaten und auch Mord oder Totschlag. Und während sich in der Vergangenheit oftmals der Schwerpunkt in den Vergehen bezüglich des Betäubungsmittelgesetzes herauskristallisiert hat, sind es nun zunehmend Straftaten im Kontext der sozialen Medien und vor allem auch im Kontext der körperlichen Gewalt oder sexuellen Straftaten, die in den Statistiken herausstechen.
Die erfolgreiche Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist auch dem positiven Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen und Organisationen im Netzwerk zwischen Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten zu verdanken. Diese bemerkenswert gute Zusammenarbeit soll mit der Jubiläumsfeier am 15. Oktober 2025 in Freising gewürdigt werden. Dabei handelt es sich um eine doppelte Jubiläumsfeier: 30 Jahre Jugendgerichtshilfe und 40 Jahre Katholische Jugendfürsorge in Freising. Neben Grußworten des Landrats Helmut Petz und des Jugendrichters Boris Schätz wird ein interessanter Fachvortrag von Professor Dr. Johannes Lohner, Professor der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, mit dem Thema „Zusammenhänge zwischen Entwicklungstraumata und Gewaltstraftaten“ erwartet.
Text: Frank Eichler und Wendelin Landesberger
Die erfolgreiche Arbeit der Jugendgerichtshilfe ist auch dem positiven Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen und Organisationen im Netzwerk zwischen Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten zu verdanken. Diese bemerkenswert gute Zusammenarbeit soll mit der Jubiläumsfeier am 15. Oktober 2025 in Freising gewürdigt werden. Dabei handelt es sich um eine doppelte Jubiläumsfeier: 30 Jahre Jugendgerichtshilfe und 40 Jahre Katholische Jugendfürsorge in Freising. Neben Grußworten des Landrats Helmut Petz und des Jugendrichters Boris Schätz wird ein interessanter Fachvortrag von Professor Dr. Johannes Lohner, Professor der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, mit dem Thema „Zusammenhänge zwischen Entwicklungstraumata und Gewaltstraftaten“ erwartet.
Text: Frank Eichler und Wendelin Landesberger