Für Kinder und Jugendliche, deren Eltern teilweise oder vollständig an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert sind, z.B. weil die Eltern verstorben sind, unbekannten Aufenthalts oder das Sorgerecht entzogen wurde, übernehmen wir Vormundschaften und Pflegschaften.Eine Vormundschaft umfasst die gesamte elterliche Sorge und die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen. Eine Pflegschaft bedeutet die Vertretung in Teilbereichen, wie z.B. Bestimmung des Aufenthalts, Regelung schulischer Angelegenheiten, Zuführung zur ärztlichen Behandlung, Vermögenssorge;Wir werden durch das zuständige Amtsgericht bestellt. Gesetzliche Grundlagen sind: § 1666, §§ 1773-1895, §1909 f. BGB, § 54 SGB VIIIBei den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen soll das seelische, geistige und körperliche Wohl sichergestellt werden. Im Zentrum stehen dabei: die Vermittlung eines schützenden und Selbstwert fördernden Umfelds; die Sicherung der materiellen Rahmenbedingungen; die Erschließung von Entwicklungs- und Bildungschancen; die Heranführung an eine eigenständige Lebensführung; die Förderung von Verantwortungsbereitschaft und Selbstbestimmung und die Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen PersönlichkeitKonkret bedeutet dies: persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen pflegen; mit Eltern, Pflegeeltern und Heimeinrichtungen zusammen arbeiten; in Konflikten und Krisen Schutz und Unterstützung bieten; bei der Auswahl einer geeigneten Schule und Ausbildungsstelle mitwirken; Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und andere Sozialleistungen beantragen; Vermögen verwalten, Erbschaften regeln; Versorgungs- und Unterhaltsansprüche geltend machen;Dabei arbeiten wir mit dem zuständigen Familiengericht und Jugendamt zusammen.Im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften sind 9 Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen (FH) tätig. Zudem steht eine Unterhaltssachbearbeiterin zur Verfügung. Die Abteilungsleitung wird durch eine Volljuristin ausgeübt.Unser Leitsatz lautet: Vertrauen aufbauen durch Kontinuität